Leistungserbringerstatus für Arztnetze

Ausgangssituation

Ländliche Versorgungsproblematik

  • Einzelpraxis ist keine präferierte Tätigkeitsform des Nachwuchses
  • Niedergelassene Landärzte wollen ihre Patienten weiter gut versorgt sehen
  • Versorgungsengpässe entstehen „plötzlich“ durch Tod oder Krankheit
  • Zunehmender Versorgungsdruck auf verbleibende Praxen
  • Weniger Zeit für Patienten Zuhause oder im Pflegeheim
  • Delegationsmodelle in Einzel- und Kleinpraxen nicht umsetzbar

Qualifizierte Ärztenetze, Versorgungspartner in der Fläche

  • Qualifizierte Ärztenetze schließen regionale Versorgungslücken
  • Wir entwickeln sektorenübergreifende, multiprofessionale Versorgung
  • Wir übernehmen Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit
  • Wir reagieren regional schnell auf Engpässe
  • Wir organisieren den schnellen Austausch zwischen vielen Ärzten
  • Wir sind schlanke Institutionen mit Management-Know-How
  • Wir können mehr leisten, wenn sie selbst Ärzte im Verbund beschäftigen dürften
  • Wir setzen erfolgreiche Modell-Projekte mit angestellten Ärzten und Versorgungsassistenten (Delegation ärztlicher Leistung) um

Aber:

  • Bestehende gesetzliche Rahmenbedingungen verhindern eine breite Durchsetzung
  • Modellprojekte und Einzelverträge sind keine nachhaltige Lösung

Gute Gründe für den Leistungserbringerstatus

Die Kooperation und die Koordination innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung und zwischen der Vertragsärzteschaft und der jeweiligen Pflegeeinrichtung sind in Deutschland stark verbesserungswürdig. Das erkannte im Jahr 2012 auch das Ärztenetz Genial eG in Lingen.

Das Ärztenetz und örtliche Pflegeheime entschieden, dass die Genial eG einen Arzt bzw. Ärztin anstellt. Diese(r) besucht alle Bewohner des Heimes im Auftrag und Austausch mit dem jeweiligen Hausarzt. Das Projekt wurde als Modellprojekt 2012 mit Ausnahmeregelungen begonnen. Die erforderlichen medizinischen Maßnahmen werden gemeinsam von der Heimärztin und dem Hausarzt festgelegt. Ein Patient wird nur mit seinem Einverständnis von der Heimärztin betreut. Das Projekt läuft zur Zufriedenheit aller seit sechs Jahren.

Die Vorteile sind:

  • Verbesserung der Kommunikation zwischen Pflege, Heimärztin, Haus- und Facharztpraxen
  • Erhalt der freien Arztwahl für die Heimbewohner
  • Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen und Notarzteinsätze
  • Regelmäßige Visitenzeiten gemeinsam mit Arzt und Pflegekraft
  • Standardisierte Prozesse, einheitliches Formularwesen
  • Kassenunabhängige medizinische Versorgung
  • Einheitliche medizinische Versorgung der Heimbewohner
  • Steigerung der Zufriedenheit und Lebensqualität der Bewohner
  • Verbesserung von Polymedikationsproblemen

Landärzte sind häufig auch Mitglieder in Praxis- bzw. Ärztenetzen, da die Gemeinschaft viele Vorteile bietet: Ärztinnen und Ärzte in der Einzelpraxis sind im Netzverbund nicht mehr allein. Sehr viele Landärzte möchten demnächst in den Ruhestand gehen und finden keine Nachfolger für die Einzelpraxis. Junge Ärzte haben nicht mehr den Mut, alleine wirtschaftlich die Verantwortung für Unbekanntes zu übernehmen und arbeiten lieber im Team, oft auch gerne angestellt.

Ärzte- bzw. Praxisnetze brauchen den Leistungserbringerstatus im SGB V oder die Gründungsberechtigung für MVZ nach § 95 Abs. 1a SGB V. Damit lägen zwei Lösungen auf der Hand: „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Erste Option: Die Geschäftsführung des professionell nach § 87b SGB V zertifizierten Netzes kann die Organisation übernehmen und so die Gründung eines MVZ/VZ organisieren. Hier können ältere Landärzte ihre Zulassung einbringen und die jungen Ärzte anlernen und Urlaubsvertretungen übernehmen.

Zweite Option: Netze stellen Ärztinnen und Ärzte an und betreiben von „Verwaisung“ bedrohte Landarztpraxen in kollegialer Eigenverantwortung, bis ein Nachfolger gefunden ist. Angestellte Ärztinnen und Ärzte werden innerhalb des Netzes auf die Freiberuflichkeit vorbereitet. Auch Teilzeitmodelle sind damit problemlos denkbar.

Was ist der Unterschied zur Kommune, die ein MVZ betreiben könnte? Viele Gemeinden sind der Auffassung, dass es nicht Aufgabe einer Kommune sein kann, ein MVZ zu gründen. Manche erklärten zudem, ihre Gemeinde sei für ein MVZ zu klein, andere, ihnen fehle die Kompetenz. Das alles ist in professionellen regionalen Ärztenetzen vorhanden.

Die Gesetzesänderung

Änderung § 95 SGB

1. im § 95 SGB V Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

(1a) Medizinische Versorgungszentren können von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Absatz 3 oder von gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, „von Praxisnetzen, die nach § 87b Abs. 4 SGB V von einer Kassenärztlichen Vereinigung als besonders förderungswürdig anerkannt werden“ oder von Kommunen gegründet werden; die Gründung ist nur in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einer öffentlich rechtlichen Rechtsform möglich. Die Zulassung von medizinischen Versorgungszentren, die am 1. Januar 2012 bereits zugelassen sich, gilt unabhängig von der Trägerschaft und der Rechtsform des Medizinischen Versorgungszentrums unverändert fort. Für die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch Kommunen findet § 105 Absatz 5 Satz 1 bis 4 keine Anwendung.

Aufnahme in SGB V Kapitel 4

Leistungserbringer werden im deutschen Gesundheitssystem alle diejenigen Personengruppen genannt, die Leistungen für die Versicherten der Krankenkassen erbringen. Viele Praxisnetze (Ärztenetze) tragen seit Jahren in Verträgen mit Krankenkassen die Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit für Leistungen in ihrer Region und damit Aufgaben als Leistungserbringer.

Eine starke Interessengemeinschaft

Praxis- & Ärztenetze

ägnw eG Ärztegenossenschaft Niedersachsen-Bremen e.G.ÄNB – Ärztenetz Brandenburg an der Havel e.V. | ÄNGie – Ärztenetz Kreis Gießen e.V. | ÄP Ärztenetz Probstei e.V. | Ärzte mit Zukunft Förderverein Ärztenetz Rhein-Main | Ärztegenossenschaft Nord eG | Ärztenetz Bielefeld e.V. | Ärztenetz ELAN GbR | Ärztenetz Lippe GmbH | Ärztenetz Mittelbaden eG |  Ärztenetz Spessart eG | Ärztliche Qualitätsgemeinschaft Ried e.V. | curanexX Ärztenetz | Diabetologen Hessen eG | Doc-net-mh  | Doxs eG – Ärzte und Psychotherapeuten in der Mitte Deutschlands | GAB – Gesundheitsnetz Altkreis Büdingen | GALA e.V. | GENESA eG – Gesundheitsnetz Saar | Genial eG – GesundheitsNetz im Altkreis Lingen | GeriNet Leipzig | Gesundheitsnetz Köln Süd e.V. – GKS- | Gesundheitsnetz Süd eG | Gesundheitsnetz Unna GmbH |  Gesundheitsregion Siegerland GbR | GHA – Genossenschaft Hessischer Anästhesisten eG | GNN – Gesundheitsnetz Nordhessen e.V. | GNO – Gesundheitsnetz Osthessen eG | GO-LU – Gesundheitsorganisation Ludwigshafen eG | GPS – Gesundheit-Prävention-Schulung Mittelhessen e.V. | Grafschafter Ärztenetz e.V. | HANN Haus- und Facharztnetz Nord GmbH | Hessische Urologen eG | Kardiologie-Plattform Hessen eG | Praxisnetz Kiel e.V. |  Leipziger Gesundheitsnetz e.V. | Lübecker Ärztenetz e.V. | MainArzt GmbH & Co. KG | Maindoc GmbH & Co.KG | Medifair e.V.medis Münster GbR | Medizinisches Praxisnetz Neumünster | Mein Arzt in Wiesbaden GbR | MQNK e.V. – Medizinisches Qualitätsnetz Ärzteinitiative Kinzigtal e.V. | MQR Medizinische Qualitätsgemeinschaft Rendsburg eG | MUM – Medizin und Mehr eG | Odenwälder Ärzte eG | PIANO – Praeventions- und Innovations-Aerztenetz Nassau-Oranien eG | pleXxon GbR | PNP – Praxisnetz Plön e.V.PNS – PraxisNetz Süderelbe e. V. | Praxisnetz Herzogtum Lauenburg e. V. | Praxisnetz Hochtaunus | Praxisnetz Kiel e.V. | Praxisnetz Nürnberg Süd e.V. | Praxisnetz Region Kassel-Nord | PriMa eG Prävention in Marburg | Quali-Net O. – Qualitätsnetz Oberhauser Ärzte e. V. | RANIQ e.V. | Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen eG | Regionales Praxisnetz GOIN e.V. | SMQ – Sachsenhäuser Medizinisches Qualitätsnetz e.V. | solimed – Unternehmen Gesundheit GmbH & Co. KG | WeschNetz – Gesundheitsnetz Weschnitztalregion e.V. | Wormser Gesundheitsnetz eG, WOGE | Medinetz Harz e. V. | Ärztenetz Eitorf  | Regensburger Ärztenetz e.V. | Ärzteverbund Oberpfalz Nord e.V. | Gesundheitsnetz Franken-Jura GmbH & Co. KG

Presse & Downloads

Presseartikel

ÄG Nord erneuert Forderung an die Bundespolitik

Die Ärztegenossenschaft Nord, Gründungsmitglied der IG Leistungserbringerstatus, erneuert die Forderung an die Bundespolitik, Versorgungsstrukturen nicht dadurch zu gefährden, dass Praxisnetze erst dann Praxen retten dürfen, wenn Unterversorgung bereits eingetreten ist. Diesen Kompromissvorschlag hatten KVSH und KBV im Januar auf dem Kongress Vernetzte Gesundheit in Kiel formuliert.

Zur pdf-Version der Forderung: änd Ärztenachrichtendienst, 26.1.2018

Kongress Vernetzte Gesundheit in Kiel eröffnet mit Leistungserbringerstatus für Praxisnetze

Der diesjährige Kongress im Januar war u. A. mit Dr. Gibis (KBV), Dr. Schliffke (KVSH) und zwei Vertretern unserer IG (Hentrich, Knöfler) hochkarätig besetzt. Die KBV hat bei der Frage zum LE-Status eine Kompromisslinie eröffnet: die Aufnahme der Netze neben die Kommunen in den § 105 SGB V. Mit Zustimmungsvorbehalt der KV könnten Netze dann MVZen gründen. Das ist für uns Netze ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir halten unsere Forderung nach einem vollständigen Status als Leistungserbringer aber weiterhin aufrecht.

Zum Programm: Vernetzte Gesundheit, 17.01.2018

Ärztezeitung berichtet über Kieler Kongress

Die Ärztezeitung berichtet über den erreichten Kompromiss mit der KBV, eine Aufnahme der Netze in § 105 SGB zu unterstützen.

Zum Artikel: Ärztezeitung, 23.01.2018

Ärztenetze für mehr Handlungsspielräume

Die Interessengemeinschaft Leistungserbringerstatus formuliert ihre Kernforderungen im Deutschen Ärzteblatt.

Zum Artikel: Deutsches Ärzteblatt, 06.10.2017

KWVL: Praxisnetze aufzuwerten sichert Versorgung

Vertreterversammlung und KV-Führung setzen sich auf allen Ebene für eine Aufwertung der Praxisnetze ein.

Zum Artikel: Ärzte Zeitung, 02.10.2017

Alle Presseartikel

Downloads

Positionspapier Arztnetze

Positionspapier

Zur Arbeit der Praxisnetze in Deutschland:

Download  218,0 KB

Leistungserbringerstatus Arztnetze

Politische Forderungen

Alle Informationen zum Leistungserbringerstatus für Praxisnetze:

Download  2,5 MB