Modell: Versorgung auf dem Land

Landärzte sind häufig auch Mitglieder in Praxis bzw. Ärztenetzen, da sie festgestellt haben, dass die Gemeinschaft viele Vorteile bietet. Ärztinnen und Ärzte in der Einzelpraxis sind im Netzverbund nicht mehr allein. Sehr viele Landärzte möchten demnächst in den Ruhestand gehen und finden keine Nachfolger für die Einzelpraxis. Junge Ärzte haben nicht mehr den Mut, alleine wirtschaftlich die Verantwortung für Unbekanntes zu übernehmen und arbeiten lieber im Team, oft auch gerne angestellt.

Würden Ärzte- bzw. Praxisnetze einen Leistungserbringerstatus im SGB V erhalten oder nach § 95 Abs. 1a SGB V zumindest ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen dürfen, lägen zwei Lösungen auf der Hand: „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Erste Option: Die Geschäftsführung des professionell nach § 87 b SGB V zertifizierten Netzes kann die Organisation übernehmen und so die Gründung eines MVZ/VZ organisieren. Hier können ältere Landärzte ihre Zulassung einbringen und die jungen Ärzte anlernen und Urlaubsvertretungen übernehmen.

Zweite Option: Netze stellen Ärztinnen und Ärzte an und betreiben von „Verwaisung“ bedrohte Landarztpraxen in kollegialer Eigenverantwortung, bis ein Nachfolger gefunden ist. Angestellte Ärztinnen und Ärzte werden innerhalb des Netzes auf die Freiberuflichkeit vorbereitet. Auch Teilzeitmodelle sind damit problemlos denkbar.

Was ist der Unterschied zur Kommune, die ein MVZ betreiben könnte? Viele Gemeinden sind der Auffassung, dass es nicht Aufgabe einer Kommune sein kann, ein MVZ zu gründen. Manche erklärten zudem, ihre Gemeinde sei für ein MVZ zu klein,andere, ihnen fehle die Kompetenz. Das alles ist in professionellen regionalen Ärztenetzen vorhanden.